Voraussetzung für die Unterstützung Deiner persönlichen Weiterbildung

  • Innerhalb der letzten 12 Monate vor Kursbeginn hast du mind. 88 Stunden temporär gearbeitet.
  • Innerhalb der letzten 12 Monaten hast du keine Weiterbildung absolviert und auch keinen Kurs begonnen.
  • Du unterstehst dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Der Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag (0.7 %) wurde während Deines Einsatzes von dir und deinem Personalvermittler entrichtet.
  • Deine gewünschte Weiterbildung wird an einer von temptraining anerkannten Institution durchgeführt (s. Bildungsverzeichnis auf www.temptraining.ch). Für Kurse oder Institutionen, welche dort nicht gelistet sind, musst du vorab einen Antrag stellen.
  • Vor Kursbeginn muss das Gesuch um finanzielle Unterstützung vom Personalvermittler oder dir selbst bei temptraining eingereicht und bewilligt worden sein. Antragsformulare stehen auf  www.temptraining.ch zum Herunterladen bereit oder können direkt bei uns bezogen werden.
  • Es dürfen Gesuche für Weiterbildungen gestellt werden, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb der nächsten 12 Monaten starten.

OPUS Personal unterstützt dich auch in deiner Weiterentwicklung tatkräftig – gerne kannst Du uns diesbezüglich auch anrufen.

Finanzierung Deiner Weiterbildung

Je mehr du gearbeitet hast, desto höher ist dein Finanzierungsanspruch:

  • Bis zu 1000 CHF – wenn du in den letzten 12 Monaten mind. 176 Arbeitsstunden hattest.

Bitte beachte, dass du Deine Weiterbildung selbst vorfinanzieren musst.